Batteriebetriebene Scheinwerfer und Rückleuchten sind ab dem
1. August 2013 an „allen Fahrrädern“ erlaubt. Zugelassen sind aber nur Beleuchtungsteile die mit einem amtlichen Prüfzeichen versehen und fest am Rad installiert sind. Das Prüfzeichen besteht aus einer Wellenlinie, dem Großbuchstaben K und einer fünfstelligen Zahl.

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Auf keinen Fall darf die Beleuchtung am Rad blinken. – Die genaue Rechtsgrundlage muss aber vom Bundesverkehrsministerium noch präzisiert werden.